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Trinkwasserverordnung

Im Dezember 2012 trat die 2. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Wesentliche Neuerung ist der Wegfall der Anzeigepflicht für Großanlagen. Nunmehr müssen nur noch positive Befunde an das zuständige Gesundheitsamt geschickt werden, d. h. Ergebnisse mit mehr als 100 KBE Legionellen / 100 ml (Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes). Näheres finden Sie unter "Trinkwasser aktuell".

Seit der neuesten Änderung der Trinkwasserverordnung von Anfang 2018 sind die Labors jetzt verpflichtet positive Legionellenbefunde direkt an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.