Künstliche Mineralfasern (KMF)
Künstliche Mineralfasern (KMF) werden häufig als Dämmmaterial eingesetzt, aber auch für textile Zwecke, für die Verstärkung von Kunststoffen oder für optische Zwecke (Lichtleitfasern) verwendet. KMF besitzen ähnliche technische Eigenschaften wie Asbest.
Bei den auf dieser Seite gezeigten Bildern handelt es sich um rasterelektronenmikroskopische Aufnahmen von Künstlichen Mineralfasern.
Zu den KMF zählen:
- mineralische Wollen, z. B. Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle sowie keramische Wollen
- Textilglasfasern
- Endlosfasern (sog. Whisker)
- polykristalline Fasern
Wie Asbest setzen auch KMF lungengängige Fasern frei. Diese Fasern können je nach chemischer Zusammensetzung nicht oder unterschiedlich stark krebserzeugend sein. Besonders kritisch sind auch bei den KMF die Fasern mit einer Länge über 5 µm und einem Durchmesser unter 3 µm sowie einem Verhältnis von Länge zu Durchmesser, das größer als 3 : 1 ist.
Nach der Gefahrstoffverordnung vom 26.11.2010, Anhang II, Nummer 5 (Biopersistente Fasern), sind KMF (= künstlich hergestellte ungerichtete glasige [Silikat-]Fasern) als Gefahrstoff anzusehen, wenn die Summe ihrer Oxide von Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium und Barium den Wert von 18 Masse% überschreitet - jedoch nur, sofern keine schriftlichen Belege der Inverkehrbringung nach Mitte 2000 vorliegen bzw. keine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Gefahrstoffverordnung, Anhang II, Nummer 5, Absatz 2.
Rund 95% der KMF-Produktion entfallen auf Mineralwolle und textile Glasfasern, 5% auf Keramikfasern und Glasmikrofasern.
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weitere Informationen unter:
Künstliche Mineralfasern, LfU Bayern