Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Bei den Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) handelt es sich um eine Stoffgruppe von organischen Verbindungen (mehrere hundert PAK-Einzelverbindungen sind bekannt), die aus mindestens zwei oder mehr miteinander verbundenen Benzolringen bestehen.
Bereits in den 1980er-Jahren hat die amerikanische Bundesumweltschutzbehörde (EPA) aus den mehrere hundert zählenden PAK-Einzelverbindungen 16 Substanzen in die Liste der „Priority Pollutants“ aufgenommen. Diese 16 „EPA-PAK“ werden seitdem hauptsächlich und stellvertretend für die ganze Stoffgruppe analysiert.
Der einfachste PAK ist Naphthalin; die weiteren 15 EPA-PAK sind: Acenaphthylen, Acenaphthen, Fluoren, Phenanthren, Anthracen, Fluoranthen, Pyren, Benzo(a)anthracen, Chrysen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen, Benzo(a)pyren, Indeno(1,2,3-c,d)pyren, Dibenzo(a,h)anthracen, Benzo(g,h,i)perylen)
Substanzen mit mehr als zwei Benzolringen werden – je nach Lage der Benzolringe – als toxisch relevant eingestuft. So ist Benzo(a)pyren – ein aus fünf Benzolringen bestehender PAK – stark karzinogen (krebserregend).
Die Verbindung Benzo(a)pyren (BaP) - für die Grenzwerte (bzgl. ihrer Gehalte in Materialproben) sowie Risikofaktoren (bzgl. ihrer Gehalte in der Raumluft) festgelegt wurden - wird i. d. R. als Leitsubstanz bei der gesundheitlichen Beurteilung und der Gefährlichkeitseinstufung von PAK-Konzentrationen herangezogen.
Auch für die niedrigsiedenden – und folglich leicht flüchtigen – PAK-Einzelsubstanzen (Naphthalin und Naphthalin-ähnliche Verbindungen) liegt seit 2013 eine eigene Innenraumluftbewertung durch das Umweltbundesamt vor.
Vorkommen (u. a.):
PAK sind natürliche Bestandteile von Kohle und Erdöl. Der bei der Verkokung von Steinkohle anfallende Teer und folglich ebenso Steinkohleteer enthaltende bzw. mit Steinkohleteer behandelte Produkte (z. B. teergebundener Asphalt von vor 1970, Teerpappe, Teerimprägnierungen für Telegrafenmasten oder Eisenbahnschwellen) enthalten daher große Mengen an PAK. Die Verwendung von PAK im Straßenbau und z. B. als Dachpappe ist seit 1970 verboten.
Auch in Otto- und Dieselkraftstoff bzw. Heizöl sowie in Tabakrauch und geräuchertem, gegrilltem und gebratenem Fleisch findet man (Spuren von) PAK.
Des weiteren können PAK in nicht unerheblichen Mengen Bestandteil von älteren Parkettklebern sein.
Mit zunehmender Anzahl an Benzolringen sinkt die Flüchtigkeit der PAK-Verbindungen und steigt damit deren „Neigung“, nicht lange in der Gasphase zu verbleiben, sondern an Partikeln zu kondensieren – vorzugsweise an Staubpartikeln.
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weitere Informationen unter:
Organische Schadstoffe in Innenräumen, LfU Bayern