Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)
Gemäß der deutschen Nachweisverordnung (Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen, 20.10.2006) ist das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) seit dem 1. April 2010 zur Nachweisführung für nachweispflichtige – d. h. in der Regel gefährliche – Abfälle zwingend vorgeschrieben.
Elektronisch geführt werden müssen sämtliche Dokumente zur Nachweis- und Verbleibskontrolle, d. h.
- Entsorgungsnachweise,
- Begleitscheine sowie
- das Register.
Wir bieten unseren Kunden an:
- Erledigung der Vorarbeiten, wie z. B.
- Sichtung relevanter Unterlagen,
- Projektabstimmung mit dem Arbeitgeber und weiteren Projektbeteiligten,
- Probenahme, Erstellung von Deklarationsanalysen, Abfalldeklaration,
- Klärung der Entsorgungswege (Grundverfahren, Privilegiertes Verfahren, Sammelentsorgung),
- Festlegung des Projektablaufes mit Transporteur/Entsorger etc.
- Überprüfung bereits vorliegender Entsorgungskonzepte, z. B. bzgl. der Abfalldeklaration (AVV-Nr.)
- Erstellung von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen
- Übernahme der Registerführung
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