Probenahme nach LAGA PN 98 durch fachkundige Personen
Die 2009 aktualisierte Deponieverordnung sieht vor, dass die Probenahme für die Analyse der Abfälle von Personendurchzuführen ist, "die über die für die Durchführung der Probenahme erforderliche Sachkunde verfügen". Dabei ist die Probenahme nach der LAGA PN 98 "Richtlinie für das Vorgehen bei Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung / Beseitigung von Abfällen" durchzuführen.
Unsere Firma verfügt über sechs geschulte Probenehmer, die die erforderliche Sachkunde nachgewiesen haben, so dass wir sehr kurzfristig Probenahmen durchführen können. Diese werden wie von der LAGA PN 98 gefordert durch Probenahmeprotokolle dokumentiert.
Im Anschluss an die Probenahme wird die Probe mit einem Riffelteiler oder durch fraktionierendes Schaufeln verjüngt, bevor die Proben dann - sofern nötig - nacheinander durch einen Backenbrecher, eine Scheibenschwingmühle oder eine Planetenkugelmühle bzw. einen Schredder und eine Schneidmühle mit rotierenden Messern zerkleinert werden. Auch die Probenvorbereitung wird in einem Probenvorbereitungsprotokoll dokumentiert.
Untersuchung von Abfällen nach LAGA und Deponieverordnung (DepV)
Vor der ersten Annahme eines Abfalls hat der Deponiebetreiber eine grundlegende Charakterisierung desselben durchzuführen. Dazu zählt unter anderem eine umfassende chemische Analyse. Zu den zu untersuchenden Parametern gehören Trockenrückstand, organischer Anteil (über TOC-Messung oder Glühverlust), extrahierbare lipophile Stoffe, EOX (extrahierbare organische Halogenverbindungen), BTEX (Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole), PCB (Polychlorierte Biphenyle), Mineralölkohlenwasserstoffe und PAK (Polyzylklische aromatische Kohlenwasserstoffe) aus dem Originalabfall.
Zusätzlich ist ein Eluat herzustellen und zu untersuchen, womit der wasserlösliche Anteil gewisser Inhaltsstoffe abgeschätzt werden soll, da wasserlösliche Substanzen ins Sickerwasser gelangen könnten. Das Eluat ist zu untersuchen auf pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Summe gelöster Stoffe, DOC (gelöster organischer Kohlenstoff), Phenolindex, Antimon, Arsen, Barium, Blei, Cadmium, Chrom gesamt, Kupfer, Molybdän, Nickel, Quecksilber, Selen, Zink, Fluorid, leicht freisetzbare Cyanide, Chlorid und Sulfat. Dabei gibt die Deponieverordnung die anzuwendenden Methoden bzw. Normen vor.
Aus den Ergebnissen der Analyse ergibt sich die Zuordnung zu den verschiedenen Deponieklassen.
Einteilung der Deponieklassen
Deponieklasse
Typische Abfälle
DK 0
Inertabfälle
Unbelasteter Boden
DK I
Nicht gefährliche Abfälle
Bauschutt
DK II
Nicht gefährliche Abfäle
Siedlungsabfälle und z.T. Gewerbeabfälle
DK III
Gefährliche Abfälle
Sonderabfälle (oberirdische Ablagerung)
DK IV
Gefährliche Abfälle
Sonderabfälle (Untertagedeponie)
Ermittlung von AVV-Nummern, Deklaration und Vorschläge für Schlüsselparameter
Unser Labor schlägt für den untersuchten Abfall nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) in Kenntnis der für saarländische und rheinland-pfälzische Deponien zugelassenen Abfälle sowie der Einstufungskritrien für gefährlichen Abfall (Saarland und Rheinland-Pfalz) eine Abfallbezeichnung und einen Abfallschlüssel vor und unterstützt den Abfallerzeuger bei der Abgabe der "Verantwortlichen Erklärung" (VE) nach der Nachweisverordnung (NachwV).
Dazu zählen auch Vorschläge für die Benennung von Schlüsselparametern, d. h. "Parameter mit hoher Bedeutung für die im Rahmen der Annahmekontrolle durchzuführende Prüfung der Zulässigkeit der Ablagerung und der Übereinstimmung des Abfalls mit dem grundlegend charakterisierten Abfall". Nach erfolgter grundlegender Charakterisierung müssen dann bei späteren Analysen nur noch diese Schlüsselparameter untersucht werden.
Bei vereinzelten Überschreitungen von Grenzwerten erstellen wir auch Gutachten zur Beantragung von Einzelfallgenehmigungen nach der Deponieverordnung.