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Trihalogenmethane

Da in Deutschland nur selten Ringversuche für Trihalomethane (THM) in Schwimm- und Badebeckenwasser angeboten werden, hat das Labor im Juli 2015 an einem französischen Ringversuch (AGLAE 15M66.1) teilgenommen und alle 4 Parameter (Chloroform, Bromoform, Chlordibrommethan, Dichlorbrommethan) erfolgreich bestimmt.

Die Trihalomethane entstehen als Nebenprodukte bei der Desinfektion des Wassers mit Chlor oder Hypochlorit (Chlorbleichlauge), wenn das Chlor mit von den Besuchern ins Wasser eingebrachten Verunreinigungen reagiert. Da THM gesundheitsschädlich sind, ist ihre Konzentration in Schwimm- und Badebeckenwasser auf 20 µg/l (0,02 mg/l) - ausgedrückt als Chlorform - beschränkt.

Da die Aufnahme der THM hauptsächlich über die Atemluft erfolgt, ist die Konzentration in der Luft entscheidend. Daher dürfen in Freibädern die Grenzwerte für das Wasser in gewissem Maß überschritten werden, da durch die Luftzirkulation die Gehalte in der Luft sowohl in 20 cm als auch 1,50 m Höhe über dem Wasser deutlich niedriger sind als in Hallenbädern, in denen die Grenzwerte eingehalten werden.