Das Labor hat die Methode "Bestimmung des Calciumhydroxidgehaltes in Mischfüllern" nach TP Gestein-StB Teil 3.9 (Ausgabe 2008) installiert.
Nach einer Extraktion des Kalkhydrates bzw. des Kalkhydrat/Gesteinsmehl Mischfüllers oder aber des extrahierten Füllers mit einer Tensidlösung und Isobutanol wird der Calciumhydroxidanteil mit Salzsäure titriert (automatischer Titrator).
Kalk (Calciumcarbonat) wird von der Methode nicht erfasst, da er nur zu etwa 14 mg/l (Raumtemperatur) wasserlöslich ist. Die Titration geht aber so schnell von statten, dass eventuell vorhandenes ungelöstes Calciumcarbonat nach der Titration des geringen löslichen Anteils nicht "nachgeliefert" wird und somit auch nicht erfasst wird.
Daneben hat das Labor noch zwei weitere Verfahren für die Bestimmung von Calciumoxid und Calciumhydroxid eingerichtet: Bestimmung des freien Calciumoxidgehaltes nach DIN EN 451-1 (Methode nach Franke), die vor allem für Abfälle eingesetzt wird, und die Bestimmung nach DIN EN 459-2 (Baukalk - Prüfverfahren), die für Kalk zur Anwendung kommt.
Bei der Reakkreditierung in 2017 wurde die Bestimmung des Calciumhydroxidgehaltes in unsere akkreditierten Methoden aufgenommen.