Das Labor hat das Verfahren zur Bestimmung des Gehaltes an Biomasse nach DIN EN 15440 installiert und kann diese Bestimmung ab sofort anbieten. Wir arbeiten sowohl nach Verfahren A (selektive Auflösung) als auch B (manuelle Sortierung).
Bei einem Versuch mit einem Gemisch aus Kunststoff und Biomasse konnten wir zeigen, dass das Verfahren eine Wiederfindungsrate von über 98 % hat bei einem Fehler (doppelte Standardabweichung) von 1,5 % Massenanteil an Biomasse.
Das Verfahren A beruht darauf, dass nach 16 h Rühren in 78 %iger Schwefelsäure die Biomasse unter Wasserabspaltung zu Kohlenstoff umgewandelt wird. Beim anschließenden fünfstündigen Rühren nach Zufügen von Wasserstoffperoxidlösung wird der Kohlenstoff zu Kohlendioxid oxidiert. Die Nicht-Biomasse wird nicht angegriffen und ihr Anteil nach Filtration und Trocknung bestimmt.
Parallel wird sowohl die Gesamtprobe verascht als auch die getrocknete Nicht-Biomassefraktion. Der wasser- und aschefreie Anteil an Biomasse wird dann berechnet zu 100 % - aschefreie trockene Nicht-Biomasse - Aschegehalt der Gesamtprobe.
Neben dem Massenanteil an Biomasse können wir auch den Biomasseanteil bezogen auf den Energiegehalt oder den Kohlenstoffgehalt bestimmen. Das Verfahren der selektiven Auflösung ist dabei für alle gesetzlich geregelten Bereiche geeignet (RES-E und CO2 Bilanz).
Inzwischen liegen uns auch die ersten Ringversuchsergebnisse (10. Ringversuch Sekundärbrennstoffe vor). Die Parameter gesamter Kohlenstoff, Anteil Biomasse (und fossiler Anteil) an der Trockenmasse (x[biogen] und x[fossil] relativ zu TS) und der fossile Anteil am gesamten Kohlenstoff (x[fossil] relatif zu TS) wurden richtig bestimmt.
Im Rahmen der Reakkreditierung Anfang 2017 wurde die DIN EN 15440 in den Akkreditierungsumfang aufgenommen.