In Deutschland müssen Laboratorien, die im gesetzlich geregelten Bereich Wasseranalysen durchführen wollen (z. B. im Rahmen der Eigenkontrollverordnung), für das Fachmodul Wasser notifiziert sein. Diese Notifizierung wird von den zuständigen Länderbehörden erteilt.
Auch in Frankreich bedarf es für Analysen im gesetzlich geregelten Bereich einer speziellen Zulassung, allerdings durch das nationale Ministerium für Umwelt, nachhaltige Entwicklung, Verkehr und Wohnen (ministère de l'écologie, du développement durable, du transport et du logement), des sogenannten "agrément". Das Labor Dr. Marx hat soeben (Sommer 2014) diese Zulassung erhalten, die neben einer größeren Anzahl französischer Stellen nur noch zwei deutsche, zwei holländische, ein belgisches und ein schweizer Labor aufweisen.
Damit hat das Labor Dr. Marx u. a. die Möglichkeit, im Auftrag der DREAL ("Direction Régionale de l'Environnement, de l'Aménagement et du Logement", entspricht in etwa dem LUA) unangekündigte 24 Stunden Abwassermessungen durchzuführen. Den Auftrag für die ersten beiden Überwachungen hat das Labor bereits erhalten, den einen nahe der deutsch-französischen Grenze, den anderen in der Nähe des Dreiländerecks Deutschland, Luxemburg und Frankreich.